Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrzeugvermietung Schielein

Kontrolle über Ihre Daten

Sie können zu jeder Zeit Einsicht in Ihre von uns erfassten Daten sowie Änderungen und Löschungen verlangen. Bitte kontaktieren Sie uns unter data-protection@autoeurope.de oder teilen Sie uns Ihren Wunsch schriftlich per Post an folgende Adresse mit:

Fahrzeugvermietung Schielein – Grünberger Straße 25, 90475 Nürnberg

Bezahlung

Der Mietpreis gilt für den bestätigten Zeitraum. Abweichungen können zu Mehrkosten führen.

Fahrzeugkategorie

Reservierungen und Bestätigungen gelten für die gebuchte Kategorie, nie für ein bestimmtes Modell. Die Autovermieter unterhalten Fahrzeugflotten mit mehreren Modellen vergleichbarer Grösse und Ausstattung. Daher behalten sie sich vor, Kunden ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen.

Versicherungsleistungen

Bitte beachten Sie in jedem Fall die Bestimmungen des Mietvertrages , die durch den Vertragsabschluss vor Ort bindend sind. Es gilt, dass ohne offizielle Schadensaufnahme durch die Polizei die im Mietvertrag eingeschlossenen Versicherungsleistungen nicht abgefordert werden können. Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist, dass die Benutzung des Mietwagens nicht gegen die Bestimmungen im Mietvertrag verstößt (z.B. das Fahren ohne Eintrag im Mietvertrag oder unter Alkoholeinfluss). In den Mietpreisen von FV-Schielein sind grundsätzlich eingeschlossen: Haftpflichtversicherung, mindestens mit den gesetzlich vor-geschriebenen Deckungssummen; CDW = Collision Damage Waiver = Haftungsausschluss bzw. Haftungsbeschränkung für Schäden am Mietfahrzeug, z.T mit einer Selbstbeteiligung . CDW deckt niemals Schäden an Reifen, Glas, Außenspiegeln, Unterboden, Innenraum, Dach, Motor, Beschädigung der Schlösser und Verlust der Fahrzeugschlüssel ab, Diebstahlschutz des Mietfahrzeuges, z.T. mit einer Selbstbeteiligung.

Der Mieter verpflichtet sich eine Fremdfahrzeugversicherung abzuschließen und vorzulegen

Erstattung der Selbstbeteiligung

Bei dem Produkt Erstattung der Selbstbeteiligung sind in keinem Fall erstattbar: Schäden an Innenraum, Getriebe, Unterboden, Dach, Kupplung, Motor, Ölwanne, falsche Betankung, Wildunfälle sowie durch Marderbiss verursachte Schäden. Details und die einzelnen Auschlüsse des gebuchten Paketes entnehmen Sie bitte dem Voucher bzw. der letzten Voucherseite. Ebenfalls ausgenommen von der Erstattung sind Schäden an oder Verlust von persönlichen Gegenständen, Fahrzeugdiebstahl der durch Verlust des Fahrzeugschlüssels verursacht wurde, Mietausfallkosten des Vermieters wegen Immobilisierung des Fahrzeugs, Kosten für Pannenhilfe, Abschleppgebühren, ggf. anfallende Bearbeitunggebühren im Schadensfall, Verwaltungsgebühren sowie persönliche Folgekosten wie Telefongebühren, Hotelübernachtungen und andere Fahrtkosten (öffentliche Transportmittel & Taxis).Eine Erstattung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn ein Verstoß gegen die örtliche Straßenverkehrsordnung zu einem Unfall geführt hat und/oder ein Bußgeld verhängt wurde und/oder eine Straftat begangen wurde und/oder wenn die Versicherung vor Ort (auch die Versicherung eines möglichen Unfallgegners) die Schadensregulierung ablehnt. Es gelten immer die Bedingungen des Mietvertrages des örtlichen Autovermieters, da die Anmietung der nationalen Gesetzgebung des Anmietlandes unterliegt.

Führerschein

Fahrer bzw. zusätzliche, eingetragene Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr (in seltenen Fällen bis zu 3 Jahren) in Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B, C/CE bzw D sein. Der Führerschein muss in jedem Fall im römischen Alphabet ausgestellt sein.

Umbuchungen

Umbuchungen vor Mietbeginn müssen über FV-Schielein grundsätzlich spätestens 24 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Mietbeginn erfolgen und sind dann nur nach Verfügbarkeit und evtl. zu einem höheren Mietpreis möglich.

Stornierungen

Stornierungen bis 24 Stunden vor Mietbeginn sind kostenfrei.

Haftungsbeschränkungen

FV-Schielein haftet als Vermittler ausschliesslich für die ordnungsgemässe Erbringung der Vermittlungsleistung, also die Verschaffung der Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrages zu den vereinbarten Bedingungen. Eine Haftung für nicht zustande kommende Mietverträge vor Ort wird nicht übernommen, wenn Gründe vorliegen, die der Kunde zu vertreten hat. So etwa bei Fehlen oder Ungültigkeit der zur Anmietung erforderlichen Dokumente (Führerschein, Reisepass, Voucher, Kreditkarte); Nichtbeachtung von Mindest-/ oder Höchstalterregeln; Fahruntüchtigkeit infolge von Alkohol- /Drogenkonsum o.ä.

Im Übrigen haftet FV-Schielein auf Schadensersatz unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens FV-Schielein. Für einfache Fahrlässigkeit haftet FV-Schielein nur und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet FV-Schielein nur, wenn ihr das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. –ausschlüsse gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Soweit die Haftung von Auto Europe ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche, für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, in einem Jahr. FV-Schielein haftet nicht für Ansprüche, die sich aus dem Mietverhältnis mit dem Vermieter ergeben. FV-Schielein übernimmt auch keinerlei Gewähr für das Mietobjekt selbst, insbesondere die technische Ordungsmäßigkeit des Mietwagens und die Gelegenheit für die Zwecke des Kunden. Insoweit sind Ansprüche des Kunden auf seinen Vertragspartner vor Ort beschränkt.

Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages einschließlich dieser Vermittlungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vermittlungsvertrages zu Folge. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für den Fall, dass der Reisende nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland heraus verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche von dem Vermittler gegen den Kunden der Gerichtsstand Nürnberg vereinbart.

Stand September 2018